Montag, 25. November 2024 

AGB ml.tv (nachstehend als management & life bezeichnet) 

1. Angebote und copyrights
Die von management & life erstellten Angebote sind freibleibend. Eigentums- und Urheberrechte (auch auszugsweise) verbleiben uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei management & life. Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
das abspeichern von inhalten oder grafiken bzw. von teilen davon auf eigenen datenträgern bzw. der gebrauch außerhalb der websites von management & life ist nur innerhalb der grenzen des urheberrechtes und nur für den privaten gebrauch gestattet. eine vervielfältigung, verbreitung, veröffentlichung oder kommerzielle oder sonstige verwertung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher genehmigung von management & life bzw. dem/n lizenzgeber/n zulässig. 

2. Leistungen durch Dritte (Subunternehmer)
Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Beauftragung von Subunternehmern durch management & life ergibt, betrifft ausschließlich diese. 

3. Aufträge / Stornierungen
Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie von management & life rückbestätigt wurden.
management & life behält sich das Recht vor, bei Kürzungen des Auftragsvolumens bzw. wesentlichen Veränderungen
(z.B. Terminverschiebungen) sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich einer dem Umfang entsprechenden Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Im Fall von Stornierungen werden alle geleisteten Arbeiten (auch Leistungen von Dritten) nach Aufwand abgerechnet. management & life behält sich das Recht vor, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu verrechnen. 

4. Zahlungsbedingungen
Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Vorauszahlungen sind üblich; die Höhe muß bei Vertragsabschluß mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden. 

5. Haftungen / Garantien
management & life haftet ausschließlich für erbrachte Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Eventuelle Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluß der Leistungen
(z.B. Drehtage, Videoproduktion) bei management & life schriftlich geltend gemacht werden.
management & life gewährleistet nicht die ständige, vollständige und fehlerfreie verfügbarkeit ihrer dienste. wir lehnen jede haftung für schäden ab, die sich aus einer zumindest partiellen nichtverfügbarkeit oder fehlfunktion ergeben, wenn der fehler nicht durch management & life verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde bzw. wenn die nichtverfügbarkeit eines services aufgrund interner maßnahmen nötig war.
management & life übernimmt keine haftung für banner und externe LINKS, die auf ihrer seite angebracht sind.
management & life übernimmt weder haftung noch gewähr für die leistungen dieser anbieter.
management & life übernimmt keine Verantwortung für widerrechtliche handlungen von dritten, die sich zur verbreitung von nachrichten oder zur veröffentlichung von inhalten der services von management & life bedienen. schadenersatzansprüche in fällen leichter fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. das vorliegen grober fahrlässigkeit hat der geschädigte zu beweisen. 

6. Datenschutz
personenbezogene daten werden nur gespeichert und verwendet, um die services von management & life zu verbessern. eine weitergabe der daten an dritte erfolgt außer in fällen gesetzlicher vorschriften nicht. wir können aber keine gewähr dafür übernehmen, daß der datentransport über fremde systeme, insbesondere über das internet bzw. telekommunikationsnetze nicht von dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird. 

7. Sonstige Vereinbarungen
Das Erlangen allfälliger rechtlicher oder sonstiger Genehmigungen im Zusammenhang mit Dreharbeiten obliegt dem Auftraggeber.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und management & life ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt unwiderruflich Salzburg.
Alle, einen Auftrag betreffenden Vereinbarungen - insbesondere Abweichungen von den üblichen Geschäftsbedingungen - bedürfen der Schriftform.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger in vollem Umfang über.


 
 
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